Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
1Was kostet eine erste Beratung?
Eine erste Beratung kostet im Schnitt zwischen min. 10,00 € und max. 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
2Übernimmt das meine Rechtsschutzversicherung ?
In der Regel in folgenden Rechtsgebieten:
Verkehrs-, Arbeits-, Sozial-, Vertragsrecht,
Ordnungswidrigkeiten und fahrlässige Straftaten,
Schadensersatz und Schmerzensgeld
(nicht die Abwehr solcher Ansprüche).
Die Einholung der Rechtsschutzdeckungszusage
übernehme selbstverständlich ich für Sie.
3Kann ich staatl. Beratungshilfe in Anspruch nehmen?
Natürlich:
Bei allen Amtsgerichten gibt es hierfür Berechtigungsscheine.
Wenn es zum Prozess kommt, berate ich Sie über die
Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese wird Ihnen bewilligt
werden, wenn Sie bedürftig sind - gegebenenfalls gegen
Ratenzahlung - und Ihre Rechtsverteidigung oder -verfolgung
nicht mutwillig ist und Aussicht auf Erfolg bietet.
4Wer bezahlt eigentlich einen Prozess?
Immer der Unterlegene
oder in sogenannten FGG- und Scheidungsverfahren
werden die Kosten in der Regel geteilt.
Am Arbeits- und Sozialgericht gibt es in der I. Instanz keine
Kostentragungspflicht.
Häufige Fragen zum Ehe- & Familienrecht
1Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist immer dann sinnvoll, wenn die Einkommens- bzw. Vermögenshöhe der (angehenden) Ehepartner stark voneinander abweicht. Darüber hinaus kann auch bei einer voraussichtlichen Entwicklung hin zu einem solchen Szenario die Schließung eines Ehevertrages von Vorteil sein. Im Hinblick auf die möglichen Implikationen ist es empfehlenswert, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.
2Muss der Ehevertrag vor der Eheschließung vereinbart werden?
Nein, der Ehevertrag kann ohne Weiteres nach der Eheschließung vereinbart werden, und zwar jederzeit, solange die Ehe besteht. Eine Vertragsform ist z.B. die sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung im Vorfeld der Beendigung der Ehe. Eine Beratung durch den Fachanwalt für Familienrecht verschafft hier Klarheit.
3Was sind räumliche Trennung und Trennungsjahr?
Bei einer räumlichen Trennung leben die scheidungswilligen Ehegatten in unterschiedlichen, also räumlich getrennten Unterkünften. Die räumliche Trennung ist jedoch für die Scheidung allein nicht ausreichend, vielmehr repräsentiert sie nur einen Teil der Voraussetzungen für das obligatorische Trennungsjahr. In diesem Leben die Ehepartner nicht nur räumlich, sondern auch von Tisch und Bett getrennt – es werden also keine gegenseitigen Versorgungsleistungen wie Waschen, Kochen, Putzen etc. erbracht und es findet auch kein Geschlechtsverkehr statt. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig!
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
1Ist die mündliche Kündigung rechtlich zulässig?
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss gem. § 623 BGB immer schriftlich erfolgen, auch wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbstständig kündigt.
2Unter welchen Voraussetzungen besteht Kündigungsschutz?
Grundsätzlich gilt, dass alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten), Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen. Bei ihnen muss der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführen. Im Rahmen der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
3Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?
Es gilt § 622 BGB (beachte die neue Rechtsprechung zur Nicht-/Anrechnung der Beschäftigungsdauer vor dem 25. Lebensjahr). Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb
2 Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
• 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
• 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
• 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
4Wer trägt die Kosten für eine Kündigungsschutzklage?
Beim Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst, egal ob man den Prozess verliert oder gewinnt. Von daher ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, die die Kosten bei einer Arbeitsrechtsstreitigkeit übernimmt. Sofern die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe vorliegen, trägt die Staatskasse entstehende Anwaltskosten.